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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 - 2 A 10553/02   

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https://dejure.org/2002,28753
OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 - 2 A 10553/02 (https://dejure.org/2002,28753)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2002 - 2 A 10553/02 (https://dejure.org/2002,28753)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2002 - 2 A 10553/02 (https://dejure.org/2002,28753)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 - 2 A 10553/02
    Unter Berücksichtigung seiner Bezüge aus dem Hauptamt liegt damit der Tatbestand von Doppelzahlungen aus öffentlichen Haushaltungen vor, den das Nebentätigkeitsrecht unter dem Begriff der Doppelalimentation zu verhindern sucht (vgl. BVerfGE 55, 207 [231, 234]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2001 - 2 A 11037/01

    Hochschullehrer: Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 - 2 A 10553/02
    Kennzeichnend für den Begriff des öffentlichen Dienstes in seinem spezifisch nebentätigkeitsrechtlichen Verständnis (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 LBG), mit dem der Gesetzgeber den Zweck verfolgt, das divergierende Interesse des Dienstherrn an der Begrenzung von Nebentätigkeiten und das des Beamten an der entgeltlichen Verwertung seiner Arbeitskraft auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zu einem verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen und mit dem zugleich die ablieferungsrechtlich unterschiedliche Behandlung der Nebentätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt wird, sind, wie der Senat bereits in seinen Urteilen vom 28. November 2001 - 2 A 11037/01.OVG - und vom 19. März 2002 - 2 A 11842/01.OVG - ausgeführt hat, Bezugnahmen auf Kategorien des öffentlichen Organisations-, Aufgaben- und Haushaltsrechtes.
  • BVerwG, 17.05.1957 - III C 285.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2002 - 2 A 10553/02
    Er wird nach dem begriffsprägenden verfassungsrechtlichen Verständnis des Art. 5 Abs. 3 GG durch den ernsthaften, methodengeleiteten Versuch des Forschers gekennzeichnet, die Wahrheit zu ermitteln (vgl. BVerwGE 5, 85 [146 f.]; 55, 79 [112 f.]).
  • VG Koblenz, 13.11.2015 - 5 K 717/15

    Rückforderung von Nebentätigkeitsvergütung für Hochschuldozentin wegen

    § 9 NebVO (juris: NTV RP) ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.08.2002 - 2 A 10553/02.OVG -, juris).

    Solche Tätigkeiten sind im abschließenden Katalog der Ausnahmetatbestände des § 9 NebVO nicht aufgeführt und dürfen in diesen auch nicht hineininterpretiert werden; § 9 NebVO ist als Ausnahmevorschrift vielmehr eng auszulegen (vgl. hierzu auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 09.08.2002 - 2 A 10553/02 -, juris, Rn. 28).

    In Anknüpfung an das Landesgesetz zur Begrenzung von Nebentätigkeiten vom 27. Oktober 1986 (GVBl. 1986, 286, vgl. auch LT-Drucks. 10/2238) hat der Verordnungsgeber die bisherige generelle Privilegierung der akademischen Lehrtätigkeit aber aufgegeben (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 09.08.2002, a. a. O., Rn. 28; Beschl. v. 14.06.2005 - 2 A 10109/05.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 A 10109/05
    Von diesem Begriffsverständnis ausgehend stellt sich die Nebentätigkeit des Klägers erkennbar als "vermittelnde" und nicht als "ermittelnde" Tätigkeit eines Hochschullehrers dar (vgl. insoweit: Urteile des Senats 19. März 2002 - 2 A 11842/01.OVG - und vom 9. August 2002 - 2 A 10533/02.OVG [richtig: 2 A 10553/02.OVG - d. Red.] - veröffentlicht in ESOVGRP).
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